Kontakt und Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Kontakt, Rathauszeiten und Zuständigkeiten des Friedhofsamts der Stadt Senden.

Auf dieser Seite

Das Friedhofsamt der Stadt Senden erteilt verbindliche Auskünfte zu Bestattungsanspruch, Grabvergabe, Nutzungsrechten, Gebühren und organisatorischen Fragen.

Direkter Kontakt zum Friedhofsamt

KontaktwegAngabe
Telefon 1+49 7307 945-1440
Telefon 2+49 7307 945-1401
E-Mailfriedhof@stadt-senden.de
RathausanschriftStadt Senden, Hauptstraße 34, 89250 Senden
Zentrale / Fax+49 7307 945-0 / +49 7307 945-1005

Öffnungszeiten des Rathauses

WochentagServicezeit
Montag08:00–12:00 und 13:30–16:30 Uhr
Dienstag08:00–12:00 und 13:30–16:30 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 und 13:30–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr

Die Zeiten gelten für den Rathausservice. Für ein persönliches Gespräch zu einer Grabwahl oder einem konkreten Bestattungsfall empfiehlt sich eine vorherige Terminabstimmung.

Wofür Sie die Verwaltung benötigen

  • verbindliche Prüfung einer Grabart und ihrer aktuellen Verfügbarkeit
  • Grab- oder Abteilungsangaben für einen Besuch
  • Nutzungsrechte und Verlängerungsmöglichkeiten
  • Genehmigung von Grabmalen und Einfassungen
  • Auskünfte zu Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren
  • Absprachen zu Leichenhaus, Aussegnungshalle und Kolumbarium

Gebühren richtig einordnen

Die im städtischen Überblick vom Juni 2026 genannten Beträge sind ausschließlich Grabnutzungsgebühren. Kosten für die Bestattung und weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung können hinzukommen. Lassen Sie deshalb die Gesamtkosten für den konkreten Fall berechnen, statt nur einen Einzelbetrag zu vergleichen.

Die Besucheradresse des Friedhofs ist nicht mit der Rathausanschrift identisch. Für die Anreise zum Waldfriedhof verwenden Sie die Position unter Adresse und Anfahrt.