Das Friedhofsamt der Stadt Senden erteilt verbindliche Auskünfte zu Bestattungsanspruch, Grabvergabe, Nutzungsrechten, Gebühren und organisatorischen Fragen.
Direkter Kontakt zum Friedhofsamt
| Kontaktweg | Angabe |
|---|---|
| Telefon 1 | +49 7307 945-1440 |
| Telefon 2 | +49 7307 945-1401 |
| friedhof@stadt-senden.de | |
| Rathausanschrift | Stadt Senden, Hauptstraße 34, 89250 Senden |
| Zentrale / Fax | +49 7307 945-0 / +49 7307 945-1005 |
Öffnungszeiten des Rathauses
| Wochentag | Servicezeit |
|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 und 13:30–16:30 Uhr |
| Dienstag | 08:00–12:00 und 13:30–16:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00–12:00 und 13:30–18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
Die Zeiten gelten für den Rathausservice. Für ein persönliches Gespräch zu einer Grabwahl oder einem konkreten Bestattungsfall empfiehlt sich eine vorherige Terminabstimmung.
Wofür Sie die Verwaltung benötigen
- verbindliche Prüfung einer Grabart und ihrer aktuellen Verfügbarkeit
- Grab- oder Abteilungsangaben für einen Besuch
- Nutzungsrechte und Verlängerungsmöglichkeiten
- Genehmigung von Grabmalen und Einfassungen
- Auskünfte zu Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren
- Absprachen zu Leichenhaus, Aussegnungshalle und Kolumbarium
Gebühren richtig einordnen
Die im städtischen Überblick vom Juni 2026 genannten Beträge sind ausschließlich Grabnutzungsgebühren. Kosten für die Bestattung und weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung können hinzukommen. Lassen Sie deshalb die Gesamtkosten für den konkreten Fall berechnen, statt nur einen Einzelbetrag zu vergleichen.
Die Besucheradresse des Friedhofs ist nicht mit der Rathausanschrift identisch. Für die Anreise zum Waldfriedhof verwenden Sie die Position unter Adresse und Anfahrt.