Der städtische Überblick vom Juni 2026 kennzeichnet am Waldfriedhof Senden 15 Grabarten. Die folgenden Beträge sind ausschließlich Grabnutzungsgebühren mit dem dort genannten Datenstand; Bestattung und weitere Verwaltungsleistungen können zusätzliche Kosten verursachen. Aktuelle Verfügbarkeit und Gesamtkosten klärt das Friedhofsamt.
Grabstätten mit Pflege durch Angehörige
- Einzelgrab: bis zu zwei Erd- und vier Urnenbestattungen; Nutzungsrecht verlängerbar; 1.960 €.
- Familiengrab: bis zu vier Erd- und sechs Urnenbestattungen; Nutzungsrecht verlängerbar; 2.972 €.
- Kindergrab: eine Erd- und bis zu zwei Urnenbestattungen für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr; Nutzungsrecht verlängerbar; 1 €.
- Muslimisches Gräberfeld: eine Erdbestattung; Wege und Gräber ermöglichen die Ausrichtung nach Mekka; Nutzungsrecht verlängerbar; 1.594 €.
- Urnengrab 120 × 120 cm: bis zu sechs Urnen; Nutzungsrecht verlängerbar; 1.661 €.
- Urnengrab 60 × 60 cm: bis zu drei Urnen; Nutzungsrecht verlängerbar; 1.517 €.
Für diese sechs Formen nennt die Stadt die selbstständige Grabpflege durch Angehörige. Grabmale und Einfassungen können genehmigungspflichtig sein.
Grabstätten ohne private Grabpflege
- Urnenwandgrabstelle: Beisetzung am Fuß der Wand, eine zweite Urne für Angehörige möglich; Nutzungsrecht verlängerbar; Beschriftungstafel möglich; 2.020 €.
- Anonymes Urnengräberfeld: eine Urne ohne individuelles Grabmal oder Namenskennzeichnung am Beisetzungsort; nicht verlängerbar; 1.096 €.
- Erdgemeinschaftsgrab: eine Erdbestattung, Beschriftungstafel möglich, Pflege durch die Friedhofsverwaltung; nicht verlängerbar; 2.726 €.
- Baum- und Wiesengrabstätte „Gemeinschaft“: bis zu vier Urnen in einer gemeinschaftlichen Anlage, Beschriftungstafel möglich, Pflege durch die Friedhofsverwaltung; verlängerbar; 1.216 €.
- Baum- und Wiesengrabstätte „Partner“: bis zu zwei Urnen in einer Edelstahlröhre mit beschrifteter Verschlussplatte, Pflege durch die Friedhofsverwaltung; verlängerbar; 1.556 €.
- Urnenstele: eine Urne im Boden um die Stele, Beschriftungstafel möglich, Pflege durch die Friedhofsverwaltung; nicht verlängerbar; 1.722 €.
- Naturnahe Urnengrabstätte: eine Urne im Kronenbereich eines Baumes, Beschriftungstafel möglich, Pflege durch die Friedhofsverwaltung; 1.170 €.
- Kolumbarium: bis zu zwei Urnen je Kammer in einem Seitenbereich der Aussegnungshalle, Beschriftungstafel möglich, Pflege durch die Friedhofsverwaltung; verlängerbar; 2.356 €.
- Außenkolumbarium: bis zu zwei Urnen je Nische, Beschriftungstafel möglich, Pflege durch die Friedhofsverwaltung; verlängerbar; 2.183 €.
Bei Urnenwand, Erdgemeinschaftsgrab, Gemeinschaftsgrab, Urnenstele, naturnaher Urnengrabstätte sowie Innen- und Außenkolumbarium nennt der Überblick zusätzlich ein Verbot von aufgestellten Fotos und Kerzen. Für einzelne Formen sind kleine Gebinde nur anlässlich einer Beerdigung zulässig.
Abweichende Angabe zur naturnahen Urnengrabstätte
Der städtische Überblick vom Juni 2026 bezeichnet das Nutzungsrecht der naturnahen Urnengrabstätte als verlängerbar. Die weiterhin verlinkte Friedhofssatzung von 2022 nennt diese Grabart dagegen unter den nicht verlängerbaren Formen. Vor einer Entscheidung sollte das Friedhofsamt deshalb schriftlich klären, welche Regel aktuell gilt.
Ruhezeiten
| Art | Ruhezeit |
|---|---|
| Sarg | 20 Jahre |
| Kind unter 12 Jahren | 15 Jahre |
| Urne | 15 Jahre |
Eine Ruhezeit ist nicht mit einer beliebig verlängerbaren Nutzungsdauer gleichzusetzen. Reihengräber werden außerdem nicht mehr fortgeführt; neue Bestattungen in dieser Grabart sind nicht zulässig und das letzte Nutzungsrecht endet 2033. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung von der Friedhofsverwaltung beraten.