Ob Angehörige eine Grabstätte selbst pflegen dürfen, hängt am Waldfriedhof stark von der Grabart ab. Klären Sie diese Frage, bevor Sie Pflanzen, Gefäße oder dauerhaften Grabschmuck beschaffen.
Welche Grabstätten selbst gepflegt werden
Der städtische Überblick nennt eine selbstständige Pflege bei Einzel-, Familien- und Kindergräbern, beim muslimischen Gräberfeld sowie bei Urnengräbern in 120 × 120 cm und 60 × 60 cm. Nutzungsberechtigte bleiben für einen würdigen und verkehrssicheren Zustand verantwortlich; Grabmale und Einfassungen können genehmigungspflichtig sein.
Welche Bereiche ohne private Pflege auskommen
Keine private Grabpflege ist bei folgenden Angeboten vorgesehen:
- Erdgemeinschaftsgrab
- Urnenwände
- naturnahe Urnengrabstätten
- anonymes Urnengräberfeld
- Baum- und Wiesengrabstätten „Gemeinschaft“ und „Partner“
- Urnenstelen
- Innen- und Außenkolumbarium
Die Friedhofsverwaltung übernimmt dort die gemeinschaftliche Gestaltung oder Pflege. Bei mehreren dieser Formen sind aufgestellte Fotos und Kerzen nicht gestattet; kleine Gebinde können auf den Anlass der Beerdigung und höchstens 30 × 30 cm begrenzt sein. Die Übersicht der Grabarten trennt diese Regeln nach Grabform.
Grabpflege durch GraveStay
GraveStay vermittelt für eindeutig lokalisierte Grabstätten eine einmalige oder regelmäßige Pflege durch lokale Anbieter. Nach einem Pflegeeinsatz ist ein Fotobericht vorgesehen.
Angaben für eine belastbare Anfrage
- genaue Grabnummer oder Abteilung und Name auf dem Grabmal
- Wegbeschreibung oder Kartenpunkt, mit dem die Grabstätte eindeutig auffindbar ist
- möglichst ein aktuelles Foto des Zustands
- gewünschte Pflege und gegebenenfalls ein Termin
Ist die Lage noch nicht bekannt, beginnen Sie mit der Grabsuche. Vor einer Bepflanzung muss außerdem feststehen, dass die konkrete Grabart privat gepflegt werden darf. Der CTA öffnet die Anfrage bereits für Waldfriedhof Senden; eine erneute Friedhofsauswahl ist nicht nötig.